Landtags- und Bezirkswahl 2023
Landtags- und Bezirkswahl 2023
Weiteres Vorgehen im Stimmkreis Weiden i.d.OPf. - vereinzelt Stimmzettel C eines anderen Stimmkreises
In
der Stadt Weiden i.d.OPf. (Stimmkreis 308 Weiden i.d.OPf.) wurden an
Briefwählerinnen und Briefwähler vereinzelt Stimmzettel C für die
Erststimme der Bezirkswahl (klein/blau) aus einem anderen Stimmkreis
(307 Tirschenreuth) ausgegeben.
Bislang haben sich 10
Briefwählerinnen und Briefwähler aus der Stadt Weiden i.d.OPf. gemeldet.
Im restlichen Stimmkreis 308 Weiden i.d.OPf wurde bislang kein
Stimmzettel aus einem anderen Stimmkreis entdeckt. Die bisherigen
Erkenntnisse deuten darauf hin, dass ein falsch verpacktes Bündel (50
Stimmzettel) in einem Karton (1.000 Stimmzettel) für den Stimmkreis 308
Weiden i.d.OPf. enthalten war. Damit bestand für die Stadt keine
realistische Möglichkeit, die falschen Stimmzettel im Rahmen der
vorgesehenen stichprobenartigen Überprüfung der auf 15 Paletten
angelieferten knapp 467.000 Stimmzettel zu entdecken.
Der
Wahlkreisleiter an der Regierung der Oberpfalz und die Stimmkreisleiter
Weiden i.d.OPf. und Tirschenreuth haben umgehend nach Bekanntwerden der
ersten beiden Fälle am Samstag die Bevölkerung informiert. Den Gemeinden
in beiden Stimmkreisen wurde am Sonntag aufgegeben, ihre
Stimmzettelbestände nochmals zu kontrollieren und bei der Ausgabe von
Briefwahlunterlagen besonders auf den Stimmzettel C zu achten.
Um
größtmögliche Sicherheit für die ordnungsgemäße Wahldurchführung zu
erreichen, wurde vom Wahlkreisleiter in Abstimmung mit den
Stimmkreisleitern beschlossen, dass alle Briefwählerinnen und
Briefwähler der Stimmkreise 307 Tirschenreuth und 308 Weiden i.d.OPf.,
deren Wahlunterlagen vor Bekanntwerden des Vorfalls verschickt worden
waren, von ihren Wahlämtern individuell angeschrieben werden. Das
betrifft im Stimmkreis 308 Weiden i.d.OPf. rund 9.800 Briefwählerinnen
und Briefwähler. Darunter sind 3.400 Briefwählerinnen und Briefwähler
aus der Stadt Weiden i.d.OPf.
Was ist für betroffene Briefwählerinnen und Briefwähler zu beachten?
- Die
Briefwähler werden gebeten, ihre bereits erhaltenen Briefwahlunterlagen
zu überprüfen und sich umgehend bei ihrem Wahlamt zu melden, falls ein
anderer Stimmzettel in den Briefwahlunterlagen enthalten ist, damit
dieser ausgetauscht werden kann.
- Bereits verschlossene, aber
noch nicht beim Wahlamt eingegangene Umschläge können vom jeweiligen
Briefwähler zur Kontrolle geöffnet werden und beim Wahlamt
Ersatzunterlagen (Stimmzettel, Stimmzettelumschlag und/oder
Wahlbriefumschlag) angefordert werden. Dabei sollte darauf geachtet
werden, dass der Wahlschein nicht beschädigt wird.
- Wahlbriefe,
die bereits beim Wahlamt eingegangen sind, dürfen nicht mehr
zurückgegeben werden. Eine Stimmabgabe auf einem Stimmzettel aus einem
anderen Stimmkreis ist ungültig. Briefwählerinnen und Briefwählern,
deren Wahlbrief bereits beim Wahlamt eingegangen ist und die sich
unsicher sind, ob sie auf dem richtigen Stimmzettel C gewählt haben,
wird im Einzelfall die Möglichkeit eröffnet, den ausgegebenen und
verwendeten Wahlschein für ungültig erklären zu lassen. Sie bekommen
einen neuen Wahlschein mit allen Briefwahlunterlagen ausgestellt. Muster
der Stimmzettel für den Stimmkreis 308 Weiden i.d.OPf. finden Sie auf
der Website der Stadt Weiden.
Musterstimmzettel für die Landtagswahl
Musterstimmzettel für die Bezirkswahl