Die Bayerische Bauordnung (BayBO) wurde aktuell durch § 1 des Gesetzes
vom 23.12.2020 (GVBl. S. 663) geändert.
Durch die Änderungen werden die Voraussetzungen für die digitale Bauantragsbearbeitung geschaffen.
Der Großteil der Änderungen trat bereits zum 01.02.2021 in Kraft, d.h.
diese gelten ab dem vorgenannten Zeitpunkt ohne Übergangsfristen.
Lediglich die ebenso eingefügte Fiktionsfrist für Bauvorhaben mit
ausschließlicher oder überwiegender Wohnnutzung, welche keine
Sonderbauten sind, gilt erst für Bauanträge, die ab dem 01.05.2021
eingereicht werden.
Zum digitalen Bauantrag kommen Sie hier:
Ihre zuständigen Ansprechpartener beim Landratsamt:
Heindl
Anna Lena
Sachbearbeiterin (rechtlich)
Tel.: +49 9602 79-4220
Fax: +49 9602 7997-4242
Rudnik
Marcus
Sachbearbeiter (technisch)
Tel.:+49 9602 79-4400
Fax:+49 9602 7997-4400