Aufruf zur Einreichung
von Förderanfragen für Kleinprojekte. Der ILE-Zusammenschluss Naturparkland Oberpfälzer Wald e. V.
beabsichtigt, für das Jahr 2024 beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE)
Oberpfalz die Förderung eines Regionalbudgets nach den
Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) in Höhe von
100.000,00 EUR zu beantragen.
Im Falle der Bewilligung durch das ALE erfolgt die Förderung nach
den Bestimmungen der Maßnahme 9.0 Regionalbudget im Förderbereich 1
„Integrierte Ländliche Entwicklung" (ILE) des Rahmenplans der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes" (GAK) in der jeweils geltenden Fassung.
Der ILE-Zusammenschluss Naturparkland Oberpfälzer Wald e. V. ruft
unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE und unter
Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung
von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.
Förderanfragen für Kleinprojekte können in den Kommunen Floß, Flossenbürg, Georgenberg Leuchtenberg,
Moosbach, Pleystein, Tännesberg, Vohenstrauß, Waidhaus und Waldthurn
eingereicht werden. Vom Aufruf ausgeschlossen sind jedoch Kleinprojekte,
die im Gebiet des Marktes Eslarn liegen. Für diese Kleinprojekte wird
ein eigener Aufruf vom ILE-Zusammenschluss Brückenland Bayern-Böhmen
gestartet.
Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von
Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung nachfolgender Punkte den
Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens- Arbeits- Erholungs-
und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.
Hierzu zählen:
- Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse
einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und
lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen
- Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung
- Belange des Natur-, Umwelt-, und Klimaschutzes
- Reduzierung der Flächeninanspruchnahme
- demografische Entwicklung
- Digitalisierung
Kleinprojekte
sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht
übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist,
dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förder-fähigen
Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten
dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt
gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag
eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung
der förder-fähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig Voraussetzungen:
Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht
begonnen wurde. Als Maßnahmenbeginn ist grundsätzlich bereits die Abgabe
einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung
zuzurechnenden Lieferungsund Leistungsvertrags bzw. auch der
Materialkauf für die beantragte Maßnahme zu werten. Bei Vorhaben zur
Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU
zu De-minimis-Beihilfen für den Bereich Gewerbe zu beachten.
Förderfähig sind im Rahmen des Regionalbudgets z.B. Kleinprojekte zur
- Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements
- Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
- Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
- Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
- Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen
- Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung
Das
Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, sodass der
Durchführungsnachweis bis spätestens zum 01.10.2024 vorgelegt werden
kann.
Förderanfragen müssen bis spätestens 15.02.2024 abgegeben werden.
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