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Stand: Montag, 29. April 2024 um 00:08 Uhr
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Regionalbudget 2024

Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte. Der ILE-Zusammenschluss Naturparkland Oberpfälzer Wald e. V. beabsichtigt, für das Jahr 2024 beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Oberpfalz die Förderung eines Regionalbudgets nach den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) in Höhe von 100.000,00 EUR zu beantragen.
 
 
Im Falle der Bewilligung durch das ALE erfolgt die Förderung nach den Bestimmungen der Maßnahme 9.0 Regionalbudget im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung" (ILE) des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) in der jeweils geltenden Fassung.
 
 
Der ILE-Zusammenschluss Naturparkland Oberpfälzer Wald e. V. ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE und unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.
 
 
Förderanfragen für Kleinprojekte können in den Kommunen Floß, Flossenbürg, Georgenberg Leuchtenberg, Moosbach, Pleystein, Tännesberg, Vohenstrauß, Waidhaus und Waldthurn eingereicht werden. Vom Aufruf ausgeschlossen sind jedoch Kleinprojekte, die im Gebiet des Marktes Eslarn liegen. Für diese Kleinprojekte wird ein eigener Aufruf vom ILE-Zusammenschluss Brückenland Bayern-Böhmen gestartet.
 
 
Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung nachfolgender Punkte den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens- Arbeits- Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.
 
 
Hierzu zählen:
  •  Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen
  • Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung
  • Belange des Natur-, Umwelt-, und Klimaschutzes
  • Reduzierung der Flächeninanspruchnahme
  • demografische Entwicklung
  • Digitalisierung
 
Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förder-fähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förder-fähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig Voraussetzungen: Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Als Maßnahmenbeginn ist grundsätzlich bereits die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungsund Leistungsvertrags bzw. auch der Materialkauf für die beantragte Maßnahme zu werten. Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU zu De-minimis-Beihilfen für den Bereich Gewerbe zu beachten.
 
 
 
Förderfähig sind im Rahmen des Regionalbudgets z.B. Kleinprojekte zur
  • Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements
  • Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
  • Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
  • Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen
  • Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung
 
Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, sodass der Durchführungsnachweis bis spätestens zum 01.10.2024 vorgelegt werden kann.
 

Förderanfragen müssen bis spätestens 15.02.2024 abgegeben werden.
 
 
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