Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern
Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern
Die Bekanntmachung des Bayerischen Landesamts für Steuern finden Sie
hier.
Weitere Informationen des Bayerischen Landesamts für Steuern finden Sie
hier.
Hinweis vom Landesamt für
Steuern:
Wir möchten Sie informieren, dass
die bayerischen Grundsteuervordrucke in der grauen
Variante
Die Grundsteuervordrucke können
ausgedruckt, anschließend unterschrieben und ab dem 01. Juli 2022
an das
zuständige Finanzamt übermittelt werden.
Sie dürfen
nicht handschriftlich ausgefüllt werden, da dies zu Problemen beim
späteren
Scannen durch die Finanzverwaltung führen kann.
Sofern Steuerpflichtige ihre
Erklärungen handschriftlich ausfüllen wollen, können sie die
Papiervordrucke verwenden, die ab dem 01.
Juli 2022 in
den Finanzämtern sowie den
Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern zur
Verfügung gestellt werden.
handschriftlich ausgefüllt werden.
Allgemeine Infos entnehmen Sie
diesem
Flyer.
Die Flyer mit den FAQ’s können
Sie
hier ansehen.