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Stand: Freitag, 29. März 2024 um 00:18 Uhr
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Digitaler Bauantrag

Die Bayerische Bauordnung (BayBO) wurde aktuell durch § 1 des Gesetzes vom 23.12.2020 (GVBl. S. 663) geändert.
Durch die Änderungen werden die Voraussetzungen für die digitale Bauantragsbearbeitung geschaffen.
Der Großteil der Änderungen trat bereits zum 01.02.2021 in Kraft, d.h. diese gelten ab dem vorgenannten Zeitpunkt ohne Übergangsfristen. Lediglich die ebenso eingefügte Fiktionsfrist für Bauvorhaben mit ausschließlicher oder überwiegender Wohnnutzung, welche keine Sonderbauten sind, gilt erst für Bauanträge, die ab dem 01.05.2021 eingereicht werden.
 
 Zum digitalen Bauantrag kommen Sie hier:
 

Ihre zuständigen Ansprechpartener beim Landratsamt:


Heindl Anna Lena Sachbearbeiterin (rechtlich)
Tel.: +49 9602 79-4220
Fax: +49 9602 7997-4242
 
Rudnik Marcus Sachbearbeiter (technisch)
Tel.:+49 9602 79-4400
Fax:+49 9602 7997-4400
 
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